Das Thema rund um Cannabis verbreitet sich immer mehr und somit wächst auch die Community. Längst ist die grüne Göttin in der Mitte der Gesellschaft angekommen, und das, obwohl die Rechtslage nach wie vor dagegen spricht. Cannabis gilt nicht mehr nur als Rauschmittel und Einstiegsdroge, sondern viel mehr als Lifestyle-Goodie und findet sogar in der Medizin seine Verwendung. Aufgrund dessen steigt auch die Nachfrage und viele sehen es nicht ein 10-20 Euro für ein Gramm beim Dealer an der Straße zu bezahlen, geschweige denn den nervenaufreibenden Versuch zu starten, an medizinischen Cannabis zu kommen, welches von der Krankenkasse bezahlt wird. Es liegt also nahe, das Kraut selbst anzubauen, was unseres Erachtens immer noch die beste Art und Weise ist, um an Cannabis heranzukommen. Ganz nach dem Motto, so weiß ich einfach, was drinnen ist wäre da nur nicht die Sache mit der Rechtslage in Deutschland und die wollen wir jetzt einmal etwas genauer unter die Lupe nehmen.
Deutschland: das Land mit den strengsten Cannabis Gesetzen
Um den Spannungsbogen nicht übermäßig auszuweiten, eines vorweg: Der Anbau von Cannabis für den privaten Gebrauch ist und Deutschland grundsätzlich verboten. Schon der Besitz einer Hanfpflanze und sämtlicher Komponenten wird in Deutschland strafrechtlich verfolgt und kann im schlimmsten Fall in einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr enden. Entschieden wird das Strafmaß in Deutschland anhand der vom Bundesamt festgelegten Grenze der geringen Menge. Dieser Grenzwert ist landesweit nicht einheitlich festgelegt oder gesetzlich verankert. So dürfen die einzelnen Bundesländer die tatsächliche geringe Menge selbst festlegen. In Bayern etwa liegt die Grenze bei bis zu 6 Gramm, während Berlin oftmals erst ab etwa 15 Gramm anfängt zu ermitteln.
Um in Deutschland legal Gras anbauen zu dürfen, müssen gewisse Ausnahmen greifen. Zum einen gibt es den Patientenstatus, denn auch die dürfen in seltenen Fällen selbst anbauen, und zum anderen darf Nutzhanf oder Medizinalhanf angebaut werden. Die Ausnahmegenehmigung hierfür kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt werden. Einfach wird das allerdings nicht, denn unser Bürokratenstaat sieht es nicht vor, den Menschen eine einfache Möglichkeit zu bieten, selbst Gras anzubauen. So ist die Prozedur nicht nur enorm kostspielig, sondern außerdem kontrolliert. Den die Hanfpflanzen, welche angebaut werden, unterliegen strengsten Richtlinien und werden regelmäßig von den Behörden kontrolliert.
Welche Strafe Dich erwartet, wenn Du Dich erwischen lässt (Stand: 2021)
Laut § 31a Betäubungsmittelgesetz sind in Deutschland sowohl der Anbau und Besitz als auch der Handel mit Cannabis und Cannabisprodukten strafbar, sobald diese einen THC-Grenzwert von 0,2 % überschreiten. Lässt Du Dich erwischen, kannst Du mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen. Die Strafen können sich unter Umständen jedoch nochmal verschärfen, wenn (beabsichtigt) gehandelt wurde, Cannabis an Minderjährige verkauft oder Cannabis aus dem Ausland eingeführt wurde.
Beim Anbau selbst kommt es tatsächlich darauf an, ob die Pflanzen auch wirklich angebaut wurden. Ein Beispiel hierfür ist ein Fall aus diesem Jahr (2021), bei welchem der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen Mann wieder aufhob, der gemeinsam mit seiner Frau Hanfpflanzen für den Anbau erworben hatte. Die erworbenen Setzlinge wurden von dem Ehepaar jedoch noch nicht eingepflanzt, weshalb der Richter zu dem Entschluss kam, dass erst das Anpflanzen der Setzlinge den Tatbestand des Handeltreibens erfülle und nicht bereits der bloße Erwerb dieser.
Beim Konsum wiederum sieht die Sache anders aus. Hier sprechen Juristen von straffreier Selbstschädigung, weshalb der bloße Konsum auch nicht verboten ist. Bei diesem Punkt ist jedoch Vorsicht geboten. Denn nur weil der Konsum nicht verboten ist, heißt das nicht automatisch, dass dieser Dich vor einer Strafe verschont. Denn bereits der einmalige Zug an einem Joint kann Dich beispielsweise den Führerschein kosten. Selbst wenn Du (zumindest in Bayern) zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bist.
Fun Fact: in Deutschland zählen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zu den häufigsten Gründen für Strafverfahren, sodass es jedes Jahr Unmengen neuer Urteile gibt und die rechtliche Einordnung sich laufend neu justieren muss. Bei strafrechtlichen Problemen ist daher stets anwaltlicher Rat notwendig.
Cannabis und der Eigenanbau zu medizinischen Zwecken

Wie bereits oben kurz angedeutet, ist der Eigenanbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken unter bestimmten Umständen erlaubt. Hierfür braucht es zunächst einmal den Patientenstatus, damit der zu behandelnde Arzt das Cannabis Präparat gegebenenfalls verschreiben kann. Dieser Umstand bedeutet allerdings nicht direkt, dass Du befugt bist, Cannabis selbst anzubauen. Denn zunächst einmal ist es Dir erlaubt, Cannabis-Präparate aus der Apotheke zu erwerben, welche die Krankasse übernimmt, sobald eine ärztliche Empfehlung eingereicht wurde, die von der Krankenkasse genehmigt werden muss. Wird diese abgelehnt, kannst Du auf Cannabisblüten aus der Apotheke umsteigen, die Du dann unter Umständen aber selbst zahlen musst.
Nach einer weiteren Ausnahmegenehmigung könntest Du als Patient theoretisch selbst anbauen, sofern die Ausnahmegenehmigung genehmigt wird. In einem Schreiben müsste anschließend ausführlich erklärt werden, wie die Pflanzen angebaut und vor Diebstahl geschützt werden, während der zu behandelnde Arzt die Therapie von Anfang bis Ende begleiten und betreuen wird.
Noch einmal kurz zusammengefasst: Für einen Antrag, Hanf als Medikament anbauen zu dürfen, musst Du Folgendes vorweisen können:
- Arztbericht über Diagnose und Symptome
- Dokumentation über bisher gescheiterte Therapieversuche
- Ablehnung der Kostenübernahme durch Krankenkasse
- Antragsformular des BfArM zum Eigenanbau
- Erklärung zum Schutz vor Diebstahl
- begleitender Arzt während der gesamten Therapie
Weiter mit Teil 2: Grundsätze eines guten Growers