Cannabis-Arzneimittel
Seit März 2017 ist es nun soweit die Bundesregierung hat das Betäubungsmittelrecht geändert, somit können Ärzte in Zukunft Cannabis-Arzneimittel verschreiben.
Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Andere therapeutische Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, dass therapeutische Alternativen nicht angebracht sind.
Für wenn gibt es Cannabis-Arneimittel genau?
Zudem dürfen Cannabis-Arzneimittel nur verordnet werden, wenn die Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlaufs voraussichtlich verbessert. Verordnet werden kann der Medizinalhanf beispielsweise bei Schmerzpatienten, Multipler Sklerose oder bestimmten psychiatrischen Erkrankungen.
Der Bundestag hat die Änderungen am 19. Januar verabschiedet. Im Mai vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel sei es, Schwerkranke Menschen bestmöglich zu versorgen, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Am 10. Februar hat das Gesetz den Bundesrat passiert.
Das Gesetz ändert nichts an der Haltung der Bundesregierung zur Freigabe von Cannabis: Der Eigenanbau – selbst zu medizinischen Zwecken – und seine Verwendung zu Rauschzwecken bleiben verboten.
Bisher gab es Cannabis-Arzneimittel nur selten
Das BfArM (Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) hat bereits Erfahrung mit Medizinalhanf. Denn wer bisher als Schwerkranker Cannabis-Arzneimittel wollte, konnte beim BfArM eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Anbauverbot für Cannabis beantragen.
Zum Stand 5. April 2016 hatten 647 Patientinnen und Patienten eine Ausnahmeerlaubnis des BfArM, die jedoch nicht von allen genutzt wird.
Die Betroffenen mussten die Notwendigkeit einer Behandlung mit Cannabis darlegen, ihre Krankheit und ihre bisherige Therapie dokumentieren. Eine Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung war nicht möglich. Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz wird künftig eine Ausnahmeerlaubnis durch das BfArM nicht mehr notwendig sein.
Quelle: Bundesregierung
Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings stehen immer noch große Fragen im Raum. Wie zum Beispiel… Welche Krankheiten werden wirklich berücksichtigt? Bezahlen die Krankenkasse wirklich? Wann wird der Freizeitkonsum und der Eigenanbau von Cannabis entkriminalisiert?
Wir bleiben natürlich an dem Thema dran!