CBD-haltiges Cannabis wird eventuell bald von der EU als Betäubungsmittel eingestuft und ein Wachstums-Markt, der laut der New Frontier Financial Group 2020 etwa 8,3 Mrd. EUR umsetzt, könnte ganz schnell den Bach runtergehen. Der Einsatz von CBD in der Gesundheit soll laut Vorstellungen der Europäischen Kommission weiterhin ermöglicht werden, jedoch mit apothekenpflichtigen Medikamenten, die auf synthetisch hergestelltem CBD basieren. Die CBD-Rechtslage steht im Corona-Jahr 2020 vor einer 180°-Wendung.
Grund zur Aufregung und diesen Artikel ist eine Äußerung der Europäischen Kommission (EK) zu den 50 Anträgen von CBD-Unternehmern, die CBD auf seine Unbedenklichkeit prüfen lassen wollten, um die momentan nicht für Lebensmittel zugelassenen CBD-Extrakte durch die EU freigeben zu lassen. Die EK unterzog CBD jedoch keinesfalls einer Prüfung, sondern versucht sich komplett aus der Verantwortung zu ziehen, indem gefordert wird, CBD solle doch besser durch das Betäubungsmittel reguliert werden und nicht durch den sogenannten Novel Food Katalog, den wir im Laufe dieses Artikels noch näher beleuchten werden. Fällt die CBD-Ausnahme-Regelung in Anlage 1 BtMG?
Nichts geringeres als das Ende einer weltweit aufstrebenden Pflanze bahnt sich gerade an.
Was ist für Start-Up-Unternehmen jetzt noch erlaubt – und welche Produkte werden der Regulierung zum Opfer fallen? Wir wühlen uns gemeinsam mit Dir durch den rechtlichen Dschungel aus Betäubungsmittelgesetz, Novel Food, besprechen Kommata im Gesetzestext und versuchen nüchtern aufzuzeigen, mit welchen Betätigungsfeldern man sich als Unternehmer jetzt schon auf rechtlich dünnem Eis befindet.
Die sich ständig ändernde CBD-Rechtslage gleicht einer Achterbahn-Fahrt. Egal ob in Deutschland, Österreich oder der ganzen Welt. Erst heute morgen berichteten wir über Ben & Jerry’s, die wegen der unsicheren Regularien in den USA zum Vertrieb von CBD in Lebensmitteln ihr CBD-Eis mindesten 2 Jahre später auf den Markt bringen müssen. In Europa lesen wir beinahe täglich von Razzien in CBD-Shops, neuen politischen Schranken und nie endenden Gerichtsverfahren. Und immer wieder fällt auch der Begriff „Novel Food“, der auch in diesem Artikel eine große Rolle spielen wird. Wohlgemerkt geht es hierbei um nicht berauschenden, THC-armen Nutzhanf. Dessen medizinisch wirksamer Bestandteil Cannabidiol, oder kurz CBD, wird von zahlreichen Menschen quer durch die gesamte Gesellschaft zur Linderung von Schlafproblemen, Menstruationsschmerzen, zur Entzündungshemmung innerlich und äußerlich oder zur Stresslinderung eingesetzt. Grundlage dafür bilden THC-arme Cannabis-Pflanzen aus EU-zertifiziertem Saatgut, die im Frühling gesät werden, im Sommer Sauerstoff abgeben und im Herbst geerntet werden, um den Dämmstoff für den Winter zu stellen.
Jetzt könnte man meinen, wir hätten es bei CBD-Pflanzen mit einem perfekten System zu tun.
Wir pflanzen Pflanzen, die unsere Luft reinigen und viel mehr Papier produzieren können als Bäume und dann noch Stoffe produzieren, die den Menschen den Stress nimmt und sie wieder schlafen lässt. CBD löst bspw. auch Suchtdrücke, der Stoff ist also auch perfekt geeignet für den Entzug von harten Drogen wie Heroin oder sogar THC. CBD hat sich als positiv bei der Behandlung bestimmter Krebsarten erwiesen und CBD senkt den Blutdruck. Was war noch mal Volkskrankheit Nummer 1 in Deutschland?
Doch diese Rechnung haben wir natürlich ohne die Europäische Union aufgestellt. Die erstmals von Deutschland angeführte EU-Kommission führt schließlich ihre ganz eigene Fehde gegen den gefährlichen Wirkstoff Cannabidiol. Vor allem gegen kleine Start-Ups, Ladenlokale und Online-Shops. In Deutschland befinden sich wegen des CBD-Verkaufs dutzende Gerichtsverfahren in Schwebe oder warten auf den Termin der folgenden Revisions-Verhandlung. Alle Angeklagten wollen jetzt möglichst bis vor den Bundesgerichtshof gelangen, was einem Rechtsweg von vier Instanzen entspräche. Ein riesiger Kostenaufwand, an dessen Ende eine Einzelnormen-Neubewertung stattfinden könnte, wodurch die Angeklagten gewännen und der Staat auf den riesigen Gerichtskosten sitzen bliebe.
CBD-Rechtslage: Das sagt das Betäubungsmittel-Gesetz zum Handel und Besitz mit und von CBD-haltigem EU-Nutzhanf unter 0,2% THC:
Das können wir alle, besonders als Steuerzahler, natürlich unmöglich wollen. Deshalb hat die Europäische Union, angeführt vom wirtschaftlich mächtigsten Mitgliedsstaat Deutschland, jetzt wieder ein Zeitfenster aufgerissen. Ein Zeitfenster, in dem endgültig geklärt werden kann, ob der Verkauf von CBD als Blüten oder Lebensmittel in Deutschland zugelassen sein sollte oder nicht. Denn wie wir schon damals bei der ersten CBD-Razzia bei der Hanfbar in Braunschweig resümieren mussten, ist der Gesetzestext was explizit den Verkauf von CBD-Blüten betrifft, recht eindeutig. Anwälte auf Seiten der CBD-Unternehmer argumentieren mit Kommata. Im Gesetzes-Text steht, der Handel mit Cannabis sei nur dann erlaubt, wenn die angebauten Pflanzen aus EU-Nutzhanfsaatgut gezogen werden UND die Ernten bzw. daraus entstehenden Produkte ausschließlich für gewerbliche oder wissenschaftliche Zwecke verkauft werden UND eine berauschende Wirkung ausgeschlossen werden kann.

Nach Ansinnen des Staates sollte diese Ausnahme-Regelung im BtMG Anlage 1 Unternehmen wie Daimler oder BMW die rechtliche Sicherheit geben, Hanf als verstärkende Faser in Kunststoff-Teilen verwenden zu können. Daimler publizierte bereits 1996 in diesem Whitepaper die Vorteile von Hanf für die Automobilproduktion. Hanf steckt in zahlreichen Tür-Innenverkleidungen aus Kunststoff. Das ist ein gutes Beispiel für den Ausnahmefall gewerbliche Nutzung, hierfür wurde die CBD-Rechtslage extra angepasst. Der Rohstoff Hanf wird bei Automobil-Herstellern weiterverarbeitet zu einem Bauteil, was wiederum als Teil des fertigen Autos, das zu einem gewissen Anteil aus Hanf besteht, an den Endkunden weiterverkauft wird.
Der direkte Verkauf von fein getrimmten und an Kaliforniens edelste Buds erinnernden CBD-Blüten fallen dagegen nicht unter die Ausnahmeregelung zur gewerblichen Nutzung. Denn dafür müsste jeder Kunde die Blüten mit seinem Gewerbeschein beziehen und dann weiterverarbeiten o.ä. Jedoch argumentieren andere damit, dass Kunden, die CBD-Blüten kaufen, dies zu wissenschaftlichen Zwecken tun, um die Effekte von CBD an sich selbst zu erforschen. Sehr strittig und scheinbar eine riesige Hürde für viele laufende Gerichtsverfahren – eine Hürde für den Staat.
Ein gewerblicher Zweck liegt beim Handel mit den Inhaltsstoffen der Cannabis-Pflanze zur Herstellung von CBD-haltigen Lebensmitteln oder Gesundheitsprodukten vor. Klar, der Produzent kauft den Grundstoff mit seinem Gewerbeschein und verkauft dann wie BMW ein Cannabis-haltiges Produkt an den Endkunden weiter. Nur dass es sich eben um kein Auto, sondern um Gesundheitsprodukte oder Lebensmittel handelt. Der Verkäufer solcher CBD-haltiger Produkte muss sich nach neuen Regularien speziell für Lebensmittel richten, wenn es um die Verkaufsfähigkeit seiner Produkte an Endkonsumenten geht. Alle Produkte der Kategorie Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmittel, unterliegen der Behörde für Lebensmittelsicherheit und dem Verbraucherschutz. Inhaltsstoffe in Lebensmitteln müssen für rechtmäßigen Verbrauch erwiesenermaßen seit längerem in der Gesellschaft integriert sein und dabei zu keinen gesundheitlichen Folgen geführt haben. So sieht es die EU vor, in den USA ist es genau andersherum, da kann ein Produkt erst verboten werden, wenn seine Bedenklichkeit nachgewiesen ist.
Die Novel Food Verordnung: Hier ist der Einsatz von CBD bei Lebensmitteln geregelt.
Das Grundlagen-Werk zum Nachschlagen, welche Inhaltsstoffe für Lebensmittel in der EU zugelassen sind, ist der Novel-Food-Katalog der Europäischen Kommission. Für den Cannabis-Bereich sind dabei drei Einträge interessant: Cannabidiol (CBD), Cannabinoids und Cannabis Sativa L. Das gemeine am Novel Food Katalog: Die Cannabinoid-Einträge ändern sich häufiger als die Frauen von Boris Becker. Vor 1,5 Jahren etwa hatte CBD noch einen eigenen Eintrag und einen grünen Haken, also eine Zulassung, was bedeutet, dass die EU-Kommision befunden hat, dass CBD bereits vor 1997 als Lebensmittel verwendet wurde und somit in Lebensmitteln legal verwendet werden darf. Heute ist von diesem Eintrag jedoch nur noch die Überschrift vorhanden, es wird seit 1,5 Jahren auf den Eintrag „Cannabinoids“ verwiesen. Das Ganze sieht in etwa so aus:

Es ist deutlich das rote Kreuz erkenntlich, was impliziert, dass CBD in Lebensmitteln verboten sei. Denn klar: Jetzt ist CBD Teil der ganzen Stoffklasse der Cannabinoide, wozu auch das psychoaktive THC und seine Derivate zählen. Also halten wir fest: CBD wurde vor etwa 1,5 Jahren erst aus einem eigens dafür angelegten Eintrag herausgenommen und den Cannabinoiden mit zugeordnet.

CBD als isolierter Grundstoff ist also seit mindestens 2018 als Zutat in Lebensmitteln verboten. Dabei schmerzt für die Lebensmittel-Industrie der Verlust der Möglichkeit, CBD-Extrakte einzusetzen und Produkte mit CBD anreichern zu können, am schwersten. Doch glücklicherweise gibt es noch den Eintrag zu Cannabis Sativa L. In diesem Eintrag steht, dass der Einsatz von Cannabis-Bestandteilen, also der tatsächlichen Pflanze, in der Lebensmittelindustrie freigegeben sei (solange sie 1997 auch schon als Lebensmittel genutzt wurden). Als Beispiele zählen zum Stand 7.8.2020 jedoch ausschließlich Erzeugnisse aus Hanfsamen oder die tatsächlichen Samen.

Ich persönlich finde den Eintrag seltsam, denn soweit ich mich erinnern kann, zählten in der Vergangenheit auch andere Pflanzenteile wie Blätter unter die beispielhaft angegebenen und damit freigegebenen Bestandteile. Das ist ein wichtiges Detail, denn nur die Blätter und Blüten der Cannabis-Pflanze enthalten den Wirkstoff Cannabidiol, die Samen indes nicht. Meine Vermutung deckt sich mit themenrelevanten Berichten, die in den März 2020 zurückreichen. Laut Presseportal konnte die European Industrial Hemp Association (EIHA) vor der Deutschen Bundesregierung durchsetzen, dass sogar Cannabis-Extrakte nach traditionellen Herstellungsverfahren und Blüten und Blätter der Cannabis-Pflanze bereits vor 1997 in Lebensmitteln vorkamen und ohne gesundheitliche Folgen konsumiert wurden. Das heißt, dass Lebensmittel-Produkte mit CBD legal sind, die das gesamte Vollspektrum der Hanfpflanze enthalten und dabei natürlicherweise unter 0,2% THC aufweisen. Was das genau heißt, kann wohl niemand genau sagen oder eingrenzen. Zumindest erscheint es ernüchternd, wenn man bedenkt, dass im natürlichen Wirkspektrum einer EU-Nutzhanfsorte mit Pflanzenmaterial gerechnet nur etwa 3% CBD vorkommen. Wenn man jedoch davon ausgeht, dass wie im Falle des Streits der EIHA gegen Deutschland auch traditionelle Extraktionsverfahren als unbedenklich gelten, ändert sich das Bild: Laut Wikipedia wurde schon in den 1970er Jahren Hasch Oil hergestellt. CBD-Vollspektrum-Extrakte sollten also laut Novel Food Verordnung und dem zusätzlichen Streit der deutschen Regierung mit der EIHA gar kein Problem sein. Im Wikipedia-Artikel ist zu lesen, dass Hasch Oil in den 1990ern etwa 15% THC enthielt. Das gleiche Verfahren auf CBD angewandt konnte also schon damals mehr als 10% CBD konzentrieren. Die Frage bleibt dann, ob auch die entsprechenden Pflanzen damals schon angebaut wurden und ob die Extraktionsverfahren tatsächlich auf Nutzhanf angewandt wurden.
Der Einsatz von CBD-Extrakten ist laut Novel Food Verordnung seit 1,5 Jahren verboten. Haben Unternehmer das im Blick?
Nicht erlaubt sind laut Bundesregierung und Novel Food Verordnung jedoch definitiv mit CBD angereicherte Produkte, also beispielsweise Lebensmittel auf CBD-Isolat-Basis. Viele CBD-Öle auf dem Markt sind auf Isolat-Basis, es ist also ein wirkliches Problem für den deutschen und europäischen CBD-Markt, was da seit 1,5 Jahren besteht. Zumeist wird ein Trägeröl wie Olivenöl, Sonnenblumenöl, Hanfsamenöl oder MCT mit CBD-Isolat vermischt, wobei das CBD-lose Trägeröl 72-95% des Endprodukts ausmacht und dementsprechend mit einem sehr hochkonzentrierten CBD-Konzentrat angereichert werden muss, um auf 10% Gesamt-CBD-Gehalt im Endprodukt zu kommen. Für den Staat sind die Herstellungsprozesse kompliziert zu reglementieren und kontrollieren, da die Prozesse sich sehr stark voneinander unterscheiden und die Grenze zwischen traditionellen und modernen Extraktionsverfahren fließend ist. Die Behörden sind auf die Regulierung einer sich so schnell verbreitenden Substanz nicht ausreichend vorbereitet und sehr überfordert.
Allein wie viele CBD-Blüten in Deutschland mehr als 1% THC haben oder aus der Schweiz kommen, aus nicht EU-zertifizierten Sorten, wirft Fragen auf. Ich persönlich glaube, dass auch einige CBD-Unternehmer nicht mit jedem Schritt rechtlich richtig gehandelt haben. Was in anderen Branchen nicht mal der Hauch eines Problems wäre, kann im CBD-Umfeld jedoch schwere Folgen mit sich ziehen. Unter anderem ein tiefes misstrauen des Staates gegenüber den CBD-Startups. Für Unternehmen und Behörden ist der CBD-Markt sowohl zu stark reguliert, als auch zu wenig, im Sinne von sinnvollen Ausnahmen und konsistenten Grenzen. Für beide Parteien wirft sowohl die unzureichend gründliche gesetzliche Grundlage Fragen auf, als auch die Geschwindigkeit, in der sich Gesetze und Novel-Food-Einträge ändern. In der örtlichen Staatsanwaltschaft sieht da schnell keiner mehr durch, was gerade erlaubt ist und was nicht, denn schließlich muss man bedenken, führen die meisten Staatsanwälte ihren ersten Prozess gegen CBD-Unternehmer und es existieren keine Präzedenz-Fälle zur Vereinfachung der Urteilsfindung. Was daraus folgt und zu beobachten ist, sind zahlreiche unabgeschlossene Fälle vor Gericht, nach wie vor fehlende Urteile und extrem große Unsicherheit auf beiden Seiten. Wobei die CBD-Unternehmerseite deutlich mehr zu verlieren hat als die Staatsanwaltschaft, die ja wirklich nur, und davon ist auszugehen, die örtliche Bevölkerung schützen möchte. Wissentlich oder unwissentlich sei mal dahingestellt.
Werden alle rechtlichen Knoten gelöst, indem CBD als Betäubungsmittel eingestuft wird und nur noch synthetisch in Fertigarzneien erhältlich ist?
Eventuell wird es so kommen, zumindest wenn die Europäische Kommission sich nicht von der EIHA umstimmen lassen wird. Entgegen der Empfehlung der WHO, CBD und Cannabis zu reklassifizieren und von einer Stufe mit Heroin zu nehmen, was wir im Februar 2019 so sehr begrüßt haben, geht die Europäische Kommission eigene Wege. Besonders skurril erscheint das vor dem Hintergrund, dass sich kein Europäisches Land an der inhaltlichen Auseinandersetzung rund um CBD auf UN-Ebene einsetzt. Während Staaten wie Brasilien, die USA oder Algerien ihr Recht wahrnahmen, eigene Experten und Sachverständige zu speziellen UN-Versammlungen zur Neuklassifizierung zu schicken, zeigte Europa kein sonderliches Interesse an einer Mitarbeit an zukunftsweisenden Regulationsmodellen, die sowohl soziale, gesundheitliche, als auch ökonomische Aspekte betrachten. Dies geht aus einem Bericht des Branchen-Informationsdienstes mjbizdaily hervor.
Novel Food Änderungen + Einstufung als Arznei = Super Gau für Gründerszene und Innovationen
Es scheint alles wie ein perfekt geschriebenes Drehbuch. Zuerst wurde CBD im Novel Food Katalog für weitgehend illegal in der Lebensmittelherstellung erklärt, dann wurde staatlicher Seite eine Jagd auf mit CBD aufgewertete CBD-Produkte gemacht, wodurch unter anderem auch die Drogerie-Ketten DM und Rossmann ihre CBD-Öle zeitweise immer wieder aus dem Sortiment genommen haben. Im Moment findet sich bei DM kein CBD-Öl im Onlineshop, bei Rossmann bekommt man jedoch nach wie vor ein 5% Vollspektrum-Öl, deklariert als CBD-Aroma-Öl. Doch sollten die neuen Gesetze in Kraft treten, sind Lebensmittel-Hanfprodukte vom Mesmer-Tee bis zum CBD-Öl illegal. Denn obwohl sich über 50 CBD-Unternehmen in Europa um eine Neuprüfung von CBD für den Einsatz in Lebensmitteln mit dem nötigen Kostenaufwand beworben haben, werden sie selbst mit einem Erfolg nichts mehr anfangen können. Denn wie hemp industry daily herausgefunden hat, möchte die EU CBD in Zukunft noch enger reglementieren als je zuvor. CBD-Zubereitungen sollen zukünftig Apotheken vorbehalten sein, CBD soll nach Wunsch der Europäischen Kommission neben THC als Droge auftauchen, ganz traditionell nach dem UN-Übereinkommen von 1961. Mit diesem Schritt wird der wilde CBD-Markt abrupt abgebremst werden und viele Unternehmer werden um ihre Geschäftsgrundlage bangen. Sollte sich die EU beim Thema CBD durchsetzen wie beim Verbot von krummen Gurken, sehe ich schwarz – zumindest was eine mögliche wirtschaftliche und soziale Partizipation Deutschlands und Europas am CBD-Weltmarkt betrifft.
Schon jetzt steht in der Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu Cannabis, Anlage 3, was erlaubt ist und nach welchen Standards sich pharmazeutische Cannabis-, also auch CBD-Produkte richten. Für den verschreibungspflichtigen Einsatz als Medikament ist ausschließlich Folgendes erlaubt:
Das große Problem besteht darin, dass unter diesen Regulären kleine mittelständige Unternehmen durch hohe Markteintrittshürden benachteiligt bzw. abgeschreckt werden. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich attraktiv erscheint, das Milliarden-Geschäft mit CBD allein Israel, Schweiz, USA und Kanada zu überlassen? Denn es sind die ausländischen Unternehmen wie Aphria oder Maricann, die in Deutschland oder Europa einen großen Firmensitz betreiben und sich seit Jahren auf ein durchreguliertes Cannabis-Geschäft über Apotheken mit teuren Zertifizierungsprozessen vorbereiten. Dass sie so agieren können, haben sich diese Firmen durch jahrelange Arbeit in erst schwarzen, dann grauen, dann hellgrauen und schlussendlich ganz legalen Märkten aufgebaut. Sie hatten in Übersee Zeit, sich von Anfang an mit dem Cannabis-Boom zu entwickeln. Zeit zum Scheitern, zum Experimentieren, zum Entscheiden. Die Regularien stiegen mit der Professionalität oder andersherum, die Professionalität stieg mit den Regularien. Eine vorteilhafte Entwicklung für amerikanische Unternehmen, die europäischen Unternehmern zeitlich und rechtlich so nicht gewährt wird. Denn im Gegensatz zum Kontinent über den Atlantik scheint es bei uns in Sachen Legalisierung und Regulierung nicht konstant vorwärts zu gehen, sondern für jeden Schritt nach vorn folgen zwei zurück. Es ist also nicht rassistisch, den ausländischen Firmen die Partizipation in Europa nicht zu gönnen, sondern vielmehr Trauer und Mitleid mit dem Deutschen Markt, wenn heimische Player bei strengst regulierten Pharma-Produkten aus synthetischem CBD den Preiskampf gegen die günstige Konkurrenz aus den „Monster-Märkten“ verlieren. Und es ist wirklich immens, wie viel günstiger die Produktion von Cannabis-Produkten wird, wenn man einen riesigen Nachfragemarkt hat. Die Innovationen aus Europa rund um CBD werden wohl stark nachlassen. Fraglich bleibt im Fall, dass die EU konsequent bleibt, ob die Schweiz weiterhin eine Ausnahmestellung auf dem CBD-Markt in Europa einnehmen wird, und aus ihrer momentan führenden Position auf dem CBD-Markt Profit schlagen kann.
Unterm Strich: Die EU könnte das Ende einer noch nicht mal blühenden Ära einleiten
Das Marktumfeld für CBD-Unternehmer in Deutschland könnte komplett einbrechen, wenn die EU sich gegen alle Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO dazu entschließt, CBD, CBD-Extrakte und Teile der Cannabis-Pflanze betöubungsmittelrechtlich auf eine Stufe mit THC zu setzen UND CBD als Arzneimittel einzustufen, wodurch es nicht mehr in frei verkäuflichen Lebensmitteln enthalten sein darf.
Wenn die Ausnahmeregelung für CBD aus der Anlage 1 BtMG rausfällt, fehlt auf einmal auch die rechtliche Grundlage zum Handel mit Teilen der Cannabis-Pflanze (<0,2% THC). Das an sich rechtlich schon strittige Geschäft mit CBD-Blüten, immerhin laufen gegen den Sachverhalt zahlreiche Verfahren in Deutschland, wird damit eindeutig unterbunden. Ein Erfolg für den Staat, denn er bleibt nicht auf den Gerichtskosten für die wahnsinnig teuren Verfahren sitzen. Das summiert sich schließlich auf, wenn im Land auf einmal überall Verfahren gegen CBD-Händler aufploppen. Wir hoffen auf ein mildes Ende mit lächelnden Gesichtern.
Wie es tatsächlich kommt, erfahrt ihr natürlich bei uns auf dem Blog oder unserem Instagram-Kanal.
Super Beitrag, finde ich sehr informativ. Weiter so!