Die Pflanze Cannabis sativa L. wird als eine der ältesten Heilpflanzen wiederentdeckt. Doch in den Jahrzehnten zuvor tristete Hanf ein Schattendasein als Drogenpflanze. Sie unterlag weltweit strengen rechtlichen Verboten und wurde vornehmlich als Rauschmittel wahrgenommen. Inzwischen weiß man um die pharmakologischen Nutzen der enthaltenen Wirkstoffe THC und CBD. Das Interesse an Cannabisprodukten steigt kontinuierlich. Immer mehr Menschen sehen in der Hanfpflanze aufgrund der Wirkstoffe eine Alternative zu herkömmlichen Arzneimitteln. Viele Länder haben bereits die Gesetze gelockert, allerdings gibt es keine einheitliche CBD Rechtslage in Deutschland, Schweiz und Österreich. Wegen dem psychoaktiven Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) unterliegt die Hanfpflanze dem Betäubungsmittelgesetz. Wer als Reisender Landesgrenzen übertritt, um etwa im Nachbarland durch die lockereren Gesetze zu profitieren, läuft Gefahr, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Aktion “Knobli”: Schweizer Zoll späht CBD Kunden in Österreich aus
Anfang September 2019 berichteten Schweizer Medien über die Aktion “Knobli”. Zivile Beamte der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) waren in geheimer Mission im Nachbarland Österreich unterwegs und sorgten damit für einen Skandal. Denn legal war diese Aktion nicht. Die Zollbeamten umgingen bewusst die Zusammenarbeit mit den österreichischen Behörden und positionierten sich in zivilen Fahrzeugen vor Cannabis-Shops, um Kunden und deren Fahrzeuge zu registrieren und diese dann bei der Einfuhr in die Schweiz gezielt einer Zollkontrolle zu unterziehen.
Zum Hintergrund: Aufgrund der CBD Rechtslage dürfen österreichische Headshops legal Hanfsamen, junge Hanfpflanzen und Zubehör für die Aufzucht von Cannabispflanzen an Kunden verkaufen. Anders, als in der Schweiz. Dort gelten abweichende Gesetze. So ist beispielsweise der Anbau und die Aufzucht von Cannabis sativa nicht erlaubt. Dennoch verleitet die lockere Gesetzeslage in Österreich Schweizer und auch Deutsche dazu, Cannabissamen oder junge Hanfpflänzchen zu kaufen, um damit zuhause Cannabis für den Eigenbedarf anzubauen.
CBD Rechtslage im Raum D-A-CH
Während der Kauf von Hanfsamen in der österreichischen Alpenregion rechtlich erlaubt ist, müssen bei der Ausreise aus Österreich sowie bei der Einreise in die Schweiz und nach Deutschland die jeweils dort gültigen Landesgesetze beachtet werden. Schauen wir uns die derzeit gültige rechtliche Situation im deutschsprachigen Raum Deutschland, Österreich und Schweiz näher an.
Deutsches Betäubungsmittelgesetz regelt CBD Rechtslage
Grundsätzlich unterliegen gemäß dem deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sämtliche Pflanzenteile sowie das Blütenharz (Haschisch) einem umfassenden Verbot. Die §§ 29 ff. BtMG verbieten den Anbau von Cannabis, jeglichen Handel sowie die Inverkehrbringung und die Herstellung von Produkten, die Cannabis enthalten.
Für speziell gezüchtete Sorten von Nutzhanf, die den Grenzwert von 0,2 Prozent THC nicht überschreiten, können Ausnahmegenehmigungen für den landwirtschaftlichen Anbau beantragt werden. Privatpersonen ist es generell untersagt, Hanf anzubauen. Nur in einzelnen Ausnahmefällen wurden in der Vergangenheit Genehmigungen erteilt, wenn aus medizinischen Gründen eine Indikation für die Einnahme Marihuana besteht. Per Gesetzesänderung, die im Jahr 2017 in Kraft trat, dürfen in der BRD Ärzte Patienten medizinische Cannabisblüten auf Rezept verordnen. Hierfür wird ein gesondertes BtM-Rezept ausgestellt.
Deutschlandweit ist der Konsum von Cannabis, Marihuana und Haschisch straffrei. Erfolgt eine Kontrolle durch die deutsche Polizei, wird der Drogenfund beschlagnahmt und ein Strafverfahren eingeleitet. Dies kann bei einer Kleinstmenge von bis zu 6 Gramm eingestellt werden, solange der Konsument das Cannabisprodukt für den Eigenbedarf besitzt.
Produkte wie Hanf-Lebensmittel, Cannabiskosmetik und CBD ÖL, hergestellt aus THC-armen Hanfsorten dürfen in Deutschland legal vertrieben werden. Sie fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz.
CBD Rechtslage in Österreich
In Österreich sind Anbau, Besitz, Weitergabe, Handel sowie Im- und Export durch das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) verboten. Strafverfahren können unter Berücksichtigung von § 35 SMG ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft kann Urinkontrollen anordnen und den angezeigten Delinquenten für eine Dauer von 1 bis 2 Jahren unter eine Probezeit stellen. Lässt sich der Konsument in dieser Bewährungszeit nichts zu Schulden kommen, wird oftmals von einer Bestrafung abgesehen. Die Toleranz ist jedoch nur möglich, wenn die Wirkstoffmenge unter 20 Gramm beträgt.
Das SMG führt CBD in seiner reinen Substanz nicht als Suchtmittel auf. Das Problem liegt jedoch darin, dass auch Cannabiskraut welches überwiegend CBD enthält eben nicht nur CBD sondern auch THC aufweisen kann und somit durchaus zu einem Rausch führen kann.
Wie uns der Wiener Strafverteidiger Mag. Zaid Rauf erklärt, wird deshalb “ähnlich wie in Deutschland, auch in Österreich zwischen Cannabispflanzen mit hohem THC-Gehalt und THC-armen Sorten unterschieden. Rauschfähiges Hanf bzw. Cannabis mit einem THC-Gehalt von 0,3 % und darüber hinaus fällt unter das Suchtmittelgesetz. Es bedarf für CBD in Reinsubstanz und für Produkte aus “Nutzhanf”, die einen THC (Delta9 – THC und THCA) Gehalt von weniger 0,3% aufweisen keine Bewilligung.”
CBD rechtliche Lage in der Schweiz
Innerhalb der Schweiz unterliegen Cannabisprodukte erst ab einem THC-Gehalt von 1 Prozent dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Alle Produkte unterhalb dieses Grenzwertes dürfen somit vollkommen legal gehandelt und konsumiert werden. Jedoch unterliegen Cannabislebensmittel sowie Marihuana, das als Tabakersatz angeboten wird, der Schweizer Tabak- bzw. Lebensmittelverordnung. Cannabisanbau, das Herstellen von Rauschmitteln sowie der Cannabisbesitz und das Inverkehrbringen ist in der Schweiz verboten.
Wer Cannabis mit höherem THC-Gehalt besitzt oder konsumiert, verstößt gegen das BetmG. Bei geringfügigen Mengen bis 10 Gramm für den Eigenbedarf darf auf ein mildes Strafmaß und sogar auf Straffreiheit gehofft werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn man gemeinsam mit volljährigen Freunden Cannabis konsumiert und die Droge unentgeltlich teilt. Indes ist jedoch der Konsum strafbewährt und wird mit einer Busse geahndet.