Schwangerschaft und Cannabis: Kann das gehen? Nicht nur hierzulande lehnen Ärzte den Konsum von Cannabis bei Schwangeren sicher grundlegend ab. Mit ganz wenigen Ausnahmen hinter vorgehaltener Hand, wird es vielleicht hier und da von jemandem in einem super-Sonderfall gebilligt. Generell gibt es einfach zu wenige, um nicht zu sagen fast gar keine Studien oder wissenschaftliche Belege, welche Auswirkungen Cannabis auf das ungeborene Leben während der Schwangerschaft hat. Und schon gar nicht in den Jahren und Jahrzehnten nach der Geburt eines Cannabis-Babys. Aber trotzdem behandeln Frauen hier und da einen ganz speziellen Schwangerschaftszustand mit Cannabis.
Eine Schwangerschaft bringt meist in einer Phase die bekannte Übelkeit mit sich, was hin und wieder zu Erbrechen führt. Diese chronische Übelkeit ist normal. Jedoch gibt es Ausnahmefälle. Dieser wird in der Fachsprache Hyperemesis gravidarum genannt. Wer gerne die Klatschpresse liest, weiß dass die zurzeit zum dritten Mal schwangere Herzogin Kate von England darunter leidet. Es handelt sich hierbei um so starke Übelkeit und Erbrechen, dass eine Einweisung ins Krankenhaus nötig wird. Ununterbrochenes Erbrechen ist nicht nur für die Mutter gefährlich, sondern kann auch für das Ungeborene riskant sein, da ihm so wichtige Nährstoffe vorenthalten werden, die es für ein gesundes Wachstum benötigt.
Das sagt Wikipedia über Hyperemesis gravidarum:
„Als Hyperemesis gravidarum (auch unstillbares Schwangerschaftserbrechen) wird ein übermäßiges und anhaltendes, oft über den ganzen Tag wie auch nächtliches Erbrechen auch bei leerem Magen bezeichnet, das vor allem im ersten Schwangerschaftsdrittel (Trimenon) auftritt und etwa nach der 14. Schwangerschaftswoche abklingt, jedoch seltener bis jenseits der 20. Woche anhält. Vereinzelt leiden Frauen auch bis zur Geburt unter starker Übelkeit und Erbrechen. Etwa 0,5 bis 1 % der Schwangeren zeigen eine bedrohliche Hyperemesis gravidarum,[1] die im Gegensatz zum häufig vorkommenden Schwangerschaftserbrechen (Emesis gravidarum) schwerwiegende Folgen mit erhöhter Gefährdung von Mutter und Kind nach sich ziehen kann. Wird Hyperemesis gravidarum unfachgemäß oder gar nicht behandelt, kann es dazu führen, dass der Leidensdruck der Schwangeren zu einer gewünschten Termination der Schwangerschaft führt, einzig aufgrund der unerträglichen Übelkeit und Erbrechen. Das Ernstnehmen der Patientin in ihrem Zustand und rasches therapeutisches Eingreifen sind von höchster Priorität.“
Um diesem Leiden ein Ende zu bereiten, konsumieren einige werdende Mütter Cannabis. In Kalifornien hat diesen Rat eine werdende Mutter tatsächlich von ihrem Arzt bekommen, nachdem sämtliche Möglichkeiten aus normaler Schulmedizinischer Sicht ausgereizt waren und nicht halfen. Eine weitere werdende Mutter litt so stark unter Hyperemesis gravidarum, dass sie sogar überlegte die Schwangerschaft durch eine Abtreibung zu beenden, bevor sie Cannabis als Heilmittel für ihr Leiden fand.
Jedoch ist das ganze Thema Schwanger bzw. Mutter sein und Cannabis konsumieren extrem belastet. Cannabis Konsum kann in Familien dazu führen, das Sorgerecht für das Kind oder die Kinder zu verlieren. In Amerika kann eine Mutter bis zu 10 Jahre im Gefängnis landen, wenn ihr ungeborenes Kind aus welchem Grund auch immer stirbt und raus kommt, dass sie Cannabis konsumiert hat während der Schwangerschaft.
Die Frauen, die unter Hyperemesis gravidarum während der Schwangerschaft litten und auf Grund dessen Cannabis zu sich nahmen, sind jedenfalls durchweg glücklich, dass sie durch die Cannabis Behandlung gesunde Kinder zur Welt bringen konnten.
Cannabis half ihnen, ihre Schwangerschaft zu retten und bislang zeigen sich bei ihren Kindern keine negativen Effekte der Behandlung. Natürlich gibt es wie bereits oben geschildert bislang keine tiefgreifenden und allumfassenden Studien zu dem Thema. Speziell zu diesem Schwangerschaftssymptom gibt es nur Erfahrungsberichte von Betroffenen.
Nach und nach gibt es aber langsam Studien zum Thema Schwangerschaft/ Kinder und Cannabis, oder es wird mit ihnen begonnen. Ich werde mich in einem der nächsten Artikel ausführlicher dem Thema widmen.