Was könnte eine traurige Angelegenheit wie eine Beerdigung vielleicht etwas auflockern und heiterer gestalten? Ein Hasch-Kuchen, könnte man meinen. Aber was wenn diese spezielle Nascherei, versehentlich auf dem Kuchen-Buffet einer Trauergesellschaft landet?
Was wie ein Szenario eines englischen Films mit schwarzem Humor klingt, ist im August in Wiethagen bei Rostock passiert. Aus Respekt gegenüber der Trauergesellschaft, veröffentlichte die Polizei den Vorfall allerdings erst jetzt.
Doch was genau war da passiert?
Wie so oft bei diversen, offiziellen Anlässen üblich, fand sich die Trauergesellschaft nach der Beerdigung in einem Restaurant zu Kaffee und Kuchen ein. Eine der Angestellten hatte für diesen Tag ihre 18-jährige Tochter damit beauftragt, die Kuchen und Gebäcke für die Trauergäste herzustellen. Die Tochter erledigte ihre Aufgabe wie gewünscht, jedoch nutzte sie wohl die Zeit in der Backstube, um bei der Gelegenheit gleich für sich selbst noch einen Hasch-Kuchen zu backen.
Natürlich sollte dieser nicht bei den Gästen landen, aber da der Cannabis Kuchen zusammen mit den anderen Backwaren im Kühlschrank stand, nahmen die Dinge ihren Lauf. Wäre die ganze Geschichte ein Film, hätte man spätestens bei der Szene, in der sowohl die Kuchen für die Trauergesellschaft, als auch der Hasch-Kuchen gemeinsam im Kühlschrank standen gewusst, das als nächstes jenes tragische Ereignis kommen würde, was kommen musste.
Nichtsahnende Gäste wundern und beklagen sich über Unwohlsein.
Die Auswirkungen des Hasch-Kuchens blieben natürlich alles andere als unbemerkt. 13 Trauergäste, die von dem Kuchen, ohne zu wissen was sie da aßen, gegessen hatten, gaben an sich schwindelig und wie betäubt zu fühlen. Es musste sogar ein Krankenwagen gerufen werden, um eine Dame aus der Gesellschaft ins Krankenhaus zu bringen. Weitere Gäste begaben sich laut des Berichtes, noch am selben Tag in Behandlung.
Gerade für ungeübte, nichtsahnende Menschen, kann Cannabis sehr unangenehme Effekte haben. Siehe hier. Zudem es in gegessener Form oft noch stärker wirkt, als wenn man es raucht. Symptome einer „Überdosierung“ können sein: Panik, Angst, Misstrauen, bis hin zu Halluzinationen, einer akuten Psychose und dem Verlust der persönlichen Identität. Anstatt Entspannung und Euphorie auszulösen, kann Cannabis so zu einem echten Horrortrip werden.
Ein trauriger Tag mit noch traurigerem Ende.
Nachdem sich herausgestellt hatte, weshalb die Gäste sich plötzlich schlecht gefühlt hatten, erstattete die Trauergesellschaft Anzeige gegen die Verantwortlichen. Also in dem Fall gegen die 18-jährige, die den Kuchen gebacken hatte, denn laut Behörden könne nur sie die Schuld treffen, nicht etwa die Mutter, die den Kuchen serviert hatte.
Dank der Verwechslung, sieht sich die junge Frau jetzt gleich mehreren Strafanzeigen gegenüber. Unter anderem wegen der Störung einer Beerdigung und dem Brechen des deutschen Betäubungsmittelgesetzes.
Schade, dass die meisten Gäste scheinbar (ungewollt natürlich) überdosierten…
Mit etwas weniger wäre es vielleicht kein so trauriges Ende geworden :/